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   BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83   

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BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83 (https://dejure.org/1984,5081)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1984 - 9 B 280.83 (https://dejure.org/1984,5081)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1984 - 9 B 280.83 (https://dejure.org/1984,5081)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG (Entlastungsgesetz) - Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss - Begründung eines Anspruchs auf mündliche Verhandlung durch den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Gebot effektiven Rechtsschutzes - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Die in der Beschwerdeschrift weiterhin rechtsgrundsätzlich, wahlweise zur Begründung der Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) angesprochene Frage, welche Beweisanforderungen bei der Gefahr einer sich wiederholenden politischen Verfolgung bestehen, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dahin beantwortet, daß einem in der Vergangenheit bereits einmal politisch verfolgten Asylbewerber der asylrechtliche Schutz nur versagt werden kann, wenn er für die absehbare Zukunft in seiner Heimat vor der Gefahr erneut einsetzender Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher ist (Senatsurteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 sowie vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).

    Für die hierbei anzustellende Zukunftsprognose kommt Veränderungen der politischen Verhältnisse im Verfolgerland wie einem Regierungswechsel besondere Bedeutung zu (Urteil vom 27. April 1982 a.a.O. S. 250).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Diese Angriffe der Beschwerde betreffen in Wahrheit die tatrichterliche Beweiswürdigung, die jedoch erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und deshalb in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kommen diese Auskünfte "wohl den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten" (BVerfGE 63, 197 [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Die in der Beschwerdeschrift weiterhin rechtsgrundsätzlich, wahlweise zur Begründung der Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) angesprochene Frage, welche Beweisanforderungen bei der Gefahr einer sich wiederholenden politischen Verfolgung bestehen, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dahin beantwortet, daß einem in der Vergangenheit bereits einmal politisch verfolgten Asylbewerber der asylrechtliche Schutz nur versagt werden kann, wenn er für die absehbare Zukunft in seiner Heimat vor der Gefahr erneut einsetzender Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher ist (Senatsurteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 sowie vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Weder der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) begründen einen Anspruch auf mündliche Verhandlung (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 6).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Tatsachengerichte grundsätzlich nicht verpflichtet, von Amts wegen eine Beweiserhebung durchzuführen, die ein anwaltlich vertretener Kläger nicht beantragt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Es versteht sich von selbst, daß die Befugnis, unter den genannten Voraussetzungen auch ohne das Einverständnis der Beteiligten im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, die Pflicht des Gerichts zu umfassender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht mindert (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Soweit der Kläger in der vom Gericht gewählten Verfahrensweise einen Verstoß gegen § 86 Abs. 2 VwGO sieht, läßt er außer Acht, daß diese Vorschrift im vereinfachten Verfahren nach dem Entlastungsgesetz keine Anwendung findet, und zwar auch dann nicht, wenn der Berufungsführer nach der ihm gemäß Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG zugegangenen Anhörungsmitteilung Beweisanträge stellt (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Die in der Beschwerdeschrift weiterhin rechtsgrundsätzlich, wahlweise zur Begründung der Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) angesprochene Frage, welche Beweisanforderungen bei der Gefahr einer sich wiederholenden politischen Verfolgung bestehen, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dahin beantwortet, daß einem in der Vergangenheit bereits einmal politisch verfolgten Asylbewerber der asylrechtliche Schutz nur versagt werden kann, wenn er für die absehbare Zukunft in seiner Heimat vor der Gefahr erneut einsetzender Verfolgungsmaßnahmen hinreichend sicher ist (Senatsurteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27, vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250 sowie vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 226.82

    Asylbegehren - Ausreiseanordnung - Einheitliches Gerichtsverfahren - Getrennte

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 280.83
    Dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 226.82 - DVBl. 1983, 995).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 9 B 3597.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge mangelnder Sachaufklärung -

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung

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